Apple erweitert die Markenklassifizierung „Apple Vision Pro“ auf Gamecontroller sowie Gehäusezubehör und Dateien für Apple VisionOS
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Apple erweitert die Markenklassifizierung „Apple Vision Pro“ auf Gamecontroller sowie Gehäusezubehör und Dateien für Apple VisionOS

Sep 30, 2023

Diese Woche veröffentlichte das US-Patentamt (USPTO).eine Patentanmeldung von Apple bezüglich eines trennbaren Steuerungsgeräts für Spiele und erteilte ihnen gleichzeitig ein Patent für eine andere Art von Spielen und einen möglichen Apple TV-Box-Controller. Beide Patente deuteten darauf hin, dass die Controller mit einem HMD (Apple Vision Pro) verwendet werden. Am Freitag veröffentlichte das USPTO dann neue Markenanmeldungen von Apple, die die Anmeldungen für Apple Vision Pro erweiterten. Das eine bezieht sich auf Spiele und das andere auf Ledertaschen.

Erweiterte Markenklasse für: Apple Vision Pro (#1)

Apple hat seine erste Markenerweiterung unter der internationalen Klasse 028 eingereichtAbdeckung verschiedener Aspekte des Spielens, wie folgt;

„Elektronische Handspielgeräte; Computerspielkonsolen; interaktive Handfernbedienungen für Videospiele zum Spielen elektronischer Spiele; Gamecontroller für Computerspiele; Controller für Spielkonsolen; speziell für Handvideospiele angepasste Schutzhüllen.“

Die neuen Marken unterstützen die Patente dieser Woche für neue Gaming-Controller und bestätigen Apples Absicht, mit Apple Vision Pro tiefer in das Gaming einzutauchen.

Erweiterte Markenklasse für: Apple Vision Pro (#2)

Apple hat seine zweite Markenerweiterung unter der internationalen Klasse 018 eingereichtdeckt verschiedene mögliche Zubehörteile für Apple Vision Pro ab, wie folgt:

„Etuis aus Leder oder Kunstleder; Riemen aus Leder oder Kunstleder; Schlüsselbänder aus Leder oder Kunstleder; Brieftaschen aus Leder oder Kunstleder; Schlüsseletuis aus Leder oder Kunstleder.“

Apple reichte eine Verlängerung sowohl für „Vision Pro“ als auch für „Bildlich„Apple Vision Pro“ auch in Hongkong, allerdings mit ein paar Änderungen. Eine der Markenanmeldungen (Nr. 306304464) deckte die „figurative“ Markenversion mit dem Apple als Grafik ab, wie unten dargestellt.

Zweitens hat Apple die neuen Apple Vision Pro-Marken auf weitere internationale Klassen (Nr. 37 und 41) erweitert, um zusätzliche Anwendungen für Apple Vision Pro wie folgt abzudecken und zu schützen:

Klasse 18: Gepäck; Koffer; Koffer; Allzwecktragetaschen; Rucksäcke; Tragetaschen; Aktenkoffer; Aktentaschen; Handtaschen; Geldbörsen; Geldbörsen; Kreditkartenetuis; Schlüsseletuis; Lederriemen.

Klasse 28: Elektronische Taschenspielgeräte; Computer- und Videospielgeräte, ausgenommen geldbetätigte Geräte oder solche zur Verwendung mit Fernsehempfängern.

Klasse 37: Wartung, Installation, Reparatur und Wartung von Computerhardware, Computerperipheriegeräten, Computersoftware und Unterhaltungselektronikgeräten; Technischer Support und Fehlerbehebung für Computerhardware, Computerperipheriegeräte, Computersoftware und Unterhaltungselektronikgeräte.

Klasse 41: „Bildungsdienstleistungen; Organisation, Organisation, Durchführung und Präsentation von Seminaren, Workshops, Kursen, Webinaren, Konferenzen, Online-Unterricht und Fernunterrichtsprogrammen; Entwicklung, Produktion, Vertrieb, Vermietung und Präsentation von Radioprogrammen, Fernsehprogrammen, Spielfilmen, Multimedia-Unterhaltungsinhalte, Podcasts und Tonaufzeichnungen; Bereitstellung fortlaufender Fernseh-, Radio-, Audio-, Video-, Podcast- und Webcast-Programme; Bereitstellung von Unterhaltung, Sport, Animation, Musik, Information, Nachrichten, Realität, Dokumentation, aktuellen Ereignissen sowie Kunst und Kultur Programmierung über Telekommunikationsnetze, Computernetze, das Internet, Satellit, Radio, drahtlose Kommunikationsnetze, Fernsehen und Kabelfernsehen; Bereitstellung von nicht herunterladbarer Unterhaltung, Sport, Animation, Musik, Information, Nachrichten, Realität, Dokumentation, aktuelle Ereignisse, und Kunst- und Kulturprogrammierung; Bereitstellung interaktiver Leitfäden zum Suchen, Auswählen, Aufzeichnen und Archivieren von Fernsehprogrammen, Spielfilmen, Multimedia-Unterhaltungsinhalten, Podcasts und Tonaufzeichnungen; Unterhaltungsinformationen; Bereitstellung von nicht herunterladbaren Computerspielen, elektronischen Spielen, interaktiven Spielen und Videospielen.“

Apple VisionOS

Apple hat die bildliche Version von „Apple VisionOS“ sowohl in Hongkong als auch in der EU angemeldet. Beide wurden mit dem „V“ in visionOS großgeschrieben. Ob dies Absicht war oder ein Fehler bei der rechtlichen Einreichung durch Apple, ist derzeit nicht bekannt.

(Zum Vergrößern auf das Bild klicken)

In beiden Anmeldungen für Apple VisionOS wurde der Schutz in den internationalen Klassen 9, 38 und 42 aufgeführt. Der Kürze halber haben wir die EU-Liste unten aufgeführt. In der Hongkonger Akte waren die Klassenbeschreibungen (nicht abgebildet) seitenlang.

Klasse 09: „Computersoftware; Computer-Betriebssystemsoftware.“

Klasse 38:„Ausstrahlung und Übertragung von Sprache, Daten, Bildern, Musik, Audio, Video, Fernsehen, Filmen, Radio, Podcasts, Spielen und anderen Multimedia-Inhalten über Telekommunikationsnetze, Computernetze, das Internet, Satellit, Radio, drahtlose Kommunikationsnetze, Fernsehen und Kabel; Ausstrahlung und Übertragung von gestreamten Bildern, Musik, Audio, Video, Fernsehprogrammen, Filmen, Radio, Podcasts, Spielen und anderen Multimediainhalten über Telekommunikationsnetze; Bereitstellung des Zugangs zu Telekommunikationsnetzen, Computernetzen und dem Internet ; Kommunikation mittels Computer; Bereitstellung von Telekommunikationsverbindungen zu einem weltweiten Computernetzwerk.“

Klasse 42:„Entwurf und Entwicklung von Computersoftware; Beratung zu Computersoftware; Beratung zu Computertechnologie; Bereitstellung von nicht herunterladbarer Software.“

Es ist zu beachten, dass internationale Markenklassen, unter denen Apple seine Marken anmeldet, wichtig sind, da die Markenregistrierung nur die Klassen schützt, die in ihrer ursprünglichen Anmeldung identifiziert wurden. In einem Rechtsstreit können die ursprünglich eingereichten Klassen über den Ausgang oder Misserfolg eines Rechtsstreits entscheiden.

Gepostet von Jack Purcher am 29. Juli 2023 um 11:14 Uhr in 4. Marke, Designpatente | Permalink | Kommentare (0)

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